Als Rechtsanwälte sind wir überwiegend im Zivilrecht tätig.
Im Zivilrecht liegen unsere Schwerpunkte insbesondere in den Bereichen des Familien- und Erbrechts, aber auch des Arbeitsrechts und zivilen Verkehrsrechts.
Darüber hinaus liegt ein weiterer unserer Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Sozialrecht.

 

Hierher gehören insbesondere die Rechtsgebiete des Alltags, wie Kaufrecht, Werkvertragsrecht und Mietrecht. Unsere Tätigkeit reicht dabei von der Beratung (z.B. bei der Erstellung von Verträgen) über die außergerichtliche Tätigkeit bis zur gerichtlichen Interessenwahrnehmung.

Gegenstand des Familienrechts sind neben Scheidungen überwiegend Fragen des Ehegatten- und Kindesunterhalts, des Güterstandes und des Umgangs- und Sorgerechts.

 

Speziell im Familienrecht wird der Mandant mit privaten Konflikten und Spannungen konfrontiert. Aus diesem Grunde gilt es ganz besonders im Familienrecht, frühzeitig durch ausgewogene Regelungen zwischen den Parteien für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen und Streit zu vermeiden, dies insbesondere im Interesse gemeinsamer Kinder, die leider viel zu oft Opfer der Auseinandersetzungen der Eltern werden. Da wir dabei unser Augenmerk nicht ausschließlich auf die Interessen der Mandanten richten, sondern auch auf das Wohl der gemeinsamen Kinder, arbeiten wir eng mit Familienberatungsstellen zusammen.

Das Erbrecht bietet einen großen Gestaltungsspielraum, Regelungen von Todeswegen zu treffen. Für den juristischen Laien ist es dabei oftmals schwierig, eine Regelung zu finden, die seiner familiären und wirtschaftlichen Lage entspricht. Unsere Tätigkeit im Erbrecht konzentriert sich daher insbesondere in der Beratung und der Hilfe bei der Erstellung von Testamenten, Erbverträgen und anderen Verfügungen von Todeswegen. Aber auch im Erbfall beraten und vertreten wir unsere Mandanten.

Weiterhin nimmt das Arbeitsrecht einen zentralen Schwerpunkt unserer Tätigkeit ein.

 

Wir unterstützen Arbeitgeber, bei der Vorbereitung von arbeitsvertraglichen Regelungen oder der Vorbereitung einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen. So können bereits im Vorfeld viele Konflikte und langwierige Kündigungsschutzprozesse durch die Ausarbeitung von individuell angepassten Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen vermieden werden. Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftretende Schwierigkeiten werden durch unsere kompetente und umfassende Beratung sachgerecht gelöst.

 

Zum anderen vertreten wir selbstverständlich auch Arbeitnehmer, deren größtes Interesse es regelmäßig ist, ihren Arbeitsplatz zu sichern. Wir stehen Ihnen beratend sowohl bei der Prüfung als auch bei der außer- und gerichtlichen Durchsetzung ihrer arbeitsvertraglichen Ansprüche zur Seite. Sollte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen haben, so ist Eile geboten, denn gerichtlich kann regelmäßig nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung gegen diese vorgegangen werden.

 

Da wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten, können wir uns stets in die Strategie und Taktik der Gegenseite versetzen, was eine effiziente Interessenvertretung unserer Mandanten garantiert.

Ein weiterer Teil unserer Arbeit umfasst das Ordnungswidrigkeitenrecht. Hierbei unterstützen wir Mandaten, welche mit Bußgeldern, Fahrverboten oder anderen Sanktionen konfrontiert sind, und prüfen, ob Vorwürfe rechtlich haltbar sind. Das Ziel besteht darin, unberechtigte Sanktionen abzuwehren oder Strafen abzumildern.

Unsere Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts umfaß nicht nur die Interessenwahrnehmung in Fällen von Leistungen nach SGB II (Bürgergeld). Vielmehr beraten und unterstützen wir unsere Mandanten in allen Bereichen des Sozialrechts, wie z.B. bei der Geltendmachung bzw. Anerkennung eines Grades der Behinderung, bei der Geltendmachung von Arbeitslosengeld, Alters- und Erwerbsminderungsrenten oder von Versicherungsleistungen z.B. aus der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung. Auch vertreten wir unsere Mandanten in Verfahren nach dem BAföG oder dem Wohngeldgesetz.