Weiterhin nimmt das Arbeitsrecht einen zentralen Schwerpunkt unserer Tätigkeit ein.
Wir unterstützen Arbeitgeber, bei der Vorbereitung von arbeitsvertraglichen Regelungen oder der Vorbereitung einer Beendigung von Arbeitsverhältnissen. So können bereits im Vorfeld viele Konflikte und langwierige Kündigungsschutzprozesse durch die Ausarbeitung von individuell angepassten Arbeitsverträgen oder Aufhebungsvereinbarungen vermieden werden. Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auftretende Schwierigkeiten werden durch unsere kompetente und umfassende Beratung sachgerecht gelöst.
Zum anderen vertreten wir selbstverständlich auch Arbeitnehmer, deren größtes Interesse es regelmäßig ist, ihren Arbeitsplatz zu sichern. Wir stehen Ihnen beratend sowohl bei der Prüfung als auch bei der außer- und gerichtlichen Durchsetzung ihrer arbeitsvertraglichen Ansprüche zur Seite. Sollte der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen haben, so ist Eile geboten, denn gerichtlich kann regelmäßig nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung gegen diese vorgegangen werden.
Da wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten, können wir uns stets in die Strategie und Taktik der Gegenseite versetzen, was eine effiziente Interessenvertretung unserer Mandanten garantiert.